Donnerstag, 15.10.2009, 16:14 Uhr.
Ein unspektakulärer Arbeitstag neigt sich dem Ende zu. Im Posteingang erscheint
eine Verlautbarung der DENIC-Mitgliederliste. Von einem BGH-Urteil ist die Rede,
von neuen Domainrichtlinien. Da per Gerichtsbeschluss die Registrierung der
Domain vw.de angeordnet wurde, sollen auch vergleichbare Domainnamen freigegeben
werden, die bisher nicht zugelassen waren: 1- und 2-stellige Domains, Zifferndomains,
sowie Toplevel-Domains und deutsche Autokennzeichen.
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